Zu den Zielen der Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) gehören die Unterstützung von Emittenten bei der Finanzierung nachweislich grüner Projekte und die Mobilisierung zusätzlichen Kapitals zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Mit zunehmender Marktreife betrachten Investoren und politische Entscheider den Green-Bond-Markt zunehmend als zusätzlichen Kanal, um systemische Umweltrisiken wie den Klimawandel und die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen zu adressieren. Aber liefern grüne Anleihen durchweg, was sie versprechen?

 

Der Markt für grüne Anleihen hat in den letzten zehn Jahren ein exponentielles Wachstum verzeichnet – 2021 erreichte das Emissionsvolumen rekordhohe 517 Milliarden US-Dollar . An diesem Wachstum haben die 2014 veröffentlichten Green Bond Principles (GBP) maßgeblichen Anteil. Schätzungen zufolge übersteigen die grünen Investitionen, die zur Minderung von Klima- und Naturrisiken nötig sind, die über den Anleihenmarkt aufgebrachten Mittel jedoch bei Weitem. 

‚Labelled Bond‘-Emissionen nach Jahren 

Labelled bond issuance by year

Die geäußerten Ansichten sind die des Moderators zum Zeitpunkt der Vorbereitung und können sich in Zukunft ändern.
Quelle: Bloomberg, Stand: 31.12.21. *SLB= Sustainability Linked Bonds.

Der fälschlich erweckte Eindruck, dass die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens einen größeren ökologischen oder „grünen“ Nutzen haben, als eigentlich der Fall ist, ist ein zentrales Problem, das die Bemühungen um die Bewältigung systemischer Umweltrisiken behindert. Um die grüne Investitionslücke zu schließen, ist es daher wichtig, jeder Form von ‚Greenwashing‘ entschlossen entgegenzutreten und Anreize für deutlich höhere grüne Ausgaben zu schaffen. Als Kapitalgeber stehen wir in der Verantwortung sicherzustellen, dass unsere Investitionen tatsächlich zu einer grüneren Welt und gut funktionierenden Finanzmärkten beitragen.

 

Die Bedeutung der Sicherstellung der gewünschten Wirkung von Kapitalanlagen wird noch mehr Aufmerksamkeit erhalten, wenn die Europäische Union im weiteren Jahresverlauf die technischen Kriterien für alle weiteren Umweltziele ihrer Taxonomie – eines zentralen Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten – veröffentlicht. 

Robuster Verifizierungsprozess 

Der vom Financial Reporting Council veröffentlichte UK Stewardship Code legt bereits Standards für Anbieter fest, die Gelder für britische Sparer und Rentner anlegen. Grundsatz 4 dieses Kodex fordert die Unterzeichner dazu auf, nicht nur systemische Risiken zu identifizieren und auf sie zu reagieren, sondern auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten. Jupiter Fund Management Plc gehört zu den Unterzeichnern des Kodex.

 

Das Environmental Solutions Team von Jupiter verfügt über langjährige Erfahrung und nachweisliche Innovationsstärke in diesem Bereich. Das Team verwaltet mehrere Umweltfonds, die den Kriterien von Artikel 9-Fonds der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) entsprechen. Für diese Fonds wird die Erfüllung von Umwelt- und Renditezielen bereits konsequent belegt. Um sicherzustellen, dass unsere Anlagen in grüne Anleihen die angestrebte Wirkung erzielen, haben wir einen robusten, proprietären Verifizierungsprozess entwickelt, der sowohl den Emittenten als auch die Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Die Rahmenwerk-Komponente unserer Bewertung gewichtet zwei Elemente am höchsten:
Additionalität Handelt es sich bei dem Projekt um eine einmalige Aktivität im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit, oder ist es Teil einer Neuausrichtung der Umweltstrategie und damit der Wirkung auf Ebene des Emittenten?
Beitrag zur Umweltwirkung Leisten die finanzierten Projekte einen positiven Nettobeitrag zur Lösung von Umweltherausforderungen? Oder verfestigen sie veraltete Technologien, für die es bereits praktikable Ersatzlösungen gibt, oder steigern lediglich die Effizienz, ohne die absoluten Auswirkungen für das Klima und die Natur zu berücksichtigen?

 

In einem kürzlich erschienenen Bericht mit dem Titel „A net zero economy: the impact of decarbonisation“ schätzt McKinsey den jährlichen Mittelbedarf allein für den Klimaschutz in den Bereichen Energie und Landnutzung für den Zeitraum von 2021 bis 2050 auf 9,2 Billionen US-Dollar. McKinsey zufolge müssten davon etwa 3,5 Billionen US-Dollar in neue Investitionen fließen. Damit übersteigt der Finanzierungsbedarf deutlich die 517 Milliarden US-Dollar an Erlösen aus grünen Anleiheemissionen im Jahr 2021. Umso wichtiger ist es, dass diese Erlöse effektiv eingesetzt werden und der Markt Anreize für zusätzliche Ausgaben schafft. 

Effektive zusätzliche Ausgaben sind wichtig 

Gemäß den Green Bond Principles der ICMA können die Erlöse aus Green-Bond-Emissionen zur direkten oder indirekten Finanzierung oder Refinanzierung neuer und bestehender grüner Projekte verwendet werden. Meistens wird der indirekte Weg gewählt: eine virtuelle Zuordnung eines entsprechenden Betrags zu bestehenden Projekten, wodurch die Erlöse für die allgemeine Unternehmensfinanzierung frei werden.

 

Aus diesem Grund halten wir bei der Bewertung der Eignung unbesicherter grüner Anleihen für unser Portfolio Ausschau nach Emittenten und Rahmenwerken, die auf zusätzliche Ausgaben für grüne Projekte abzielen.

 

Genauso wichtig ist die Qualität der zusätzlichen Ausgaben. In den ICMA-Grundsätzen heißt es zwar, dass grüne Projekte einen eindeutigen „Umweltnutzen“ erbringen sollten. Die Green Bond Principles enthalten jedoch weder eine Klarstellung, welche Geschäftstätigkeiten oder Technologien dafür in Frage kommen, noch welche Standards oder Schwellenwerte angewandt werden sollten, um festzustellen, ob diese Anforderung erfüllt ist.

 

Die externe Prüfung – auch als Second Party Opinion (SPO) bzw. Zweite Meinung bezeichnet – ist eine Empfehlung für mehr Transparenz, aber keine Vorgabe der ICMA GBP. Es gibt ein breites Spektrum an externen Gutachtern mit entsprechenden Qualitätsunterschieden. Anleger müssen sich auch über das Potenzial für Interessenkonflikte im Klaren sein, da die SPO-Dienstleister von den Emittenten bezahlt werden.

Ermutigende Entwicklungen 

Investoren auf dem Markt für grüne Anleihen sollten sich darüber bewusst sein, dass die ICMA-Grundsätze eher eine Orientierungshilfe als ein Standard sind. Für eine effiziente Kapitalallokation am Green-Bond-Markt sollten sie daher auch eigene Verifizierungsprozesse entwickeln. Dies erfordert eine Prüfung, die über den eigentlichen Prozess hinausreicht und auch die Wirkung berücksichtigt.

 

Jupiter hat seine internen Verifizierungsprozesse formalisiert und steht im permanenten Austausch mit einzelnen Emittenten, um die Wirkung der eigenen Investitionen am Green-Bond-Markt zu stärken. Wir beobachten auch am breiteren Markt einige ermutigende Entwicklungen. So können beispielsweise die von der Climate Bond Initiative festgelegten Standards und Leitlinien sowie die Aufmerksamkeit, die die Europäische Kommission den Anbietern externer Prüfungen widmet, dazu beitragen, eine größere Einheitlichkeit in allen Bereichen zu erreichen. Das wiederum wird zu einer größeren Effektivität und Wirkung von Green-Bond-Investitionen führen.

 

1 Die vier Kernkomponenten der Green Bond Principles der ICMA sind Verwendung der Emissionserlöse, Prozess der Projektbewertung und -auswahl, Management der Erlöse und Berichterstattung. Für eine höhere Transparenz empfehlen die GBP außerdem die Einrichtung von Green-Bond-Rahmenwerken sowie externe Prüfungen. Weitere Informationen finden Sie hier: Green Bond Principles » ICMA – International Capital Market Association (icmagroup.org)

2Quelle: Climate Bonds Initiative

The Value of Active Minds: unabhängige Denkansätze 

Ein wesentliches Merkmal des Investmentansatzes von Jupiter ist, dass wir unseren Fondsmanagern keine Hausmeinung aufdrücken, sondern ihnen die Freiheit geben, eigene Ansichten zu den Anlageklassen zu formulieren, auf die sie sich spezialisiert haben. Daher ist zu beachten, dass alle geäußerten Ansichten – einschließlich derjenigen, die sich auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Erwägungen beziehen – die des Autors/der Autoren sind und von den Ansichten anderer Jupiter-Anlageexperten abweichen können.

Wichtige Informationen: 

Ausgenommen in Hongkong richtet sich dieses Dokument nur an professionelle Investoren* und nicht an sonstige Personen einschließlich Privatanlegern. Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageempfehlung dar. Der Wert von Anlagen und die Erträge hieraus können sowohl fallen als auch steigen (dies kann auf Markt- und Wechselkursänderungen zurückzuführen sein) und Anleger erhalten unter Umständen nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück. Die hier geäußerten Meinungen sind die der genannten Personen zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels. Sie stimmen nicht notwendigerweise mit den Meinungen von Jupiter insgesamt überein und können sich ändern. Das gilt insbesondere in Phasen, in denen sich das Marktumfeld sehr schnell verändert. Während alle Anstrengungen unternommen werden, um die Genauigkeit der dargestellten Informationen sicherzustellen, kann diesbezüglich keine Haftung übernommen werden. Die Beispiele für Positionen dienen nur zur Illustration und sind nicht als Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu verstehen. Herausgegeben im Vereinigten Königreich von Jupiter Asset Management Limited (JAM), eingetragener Gesellschaftssitz: The Zig Zag Building, 70 Victoria Street, London, SW1E 6SQ, Vereinigtes Königreich, zugelassen und beaufsichtigt durch die Financial Conduct Authority. Herausgegeben in der EU von Jupiter Asset Management International S.A. (JAMI), eingetragener Gesellschaftssitz: 5, Rue Heienhaff, Senningerberg L-1736, Luxemburg, die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassen und beaufsichtigt wird. Für Anleger in Hongkong: Von Jupiter Asset Management (Hongkong) Limited (JAM HK) herausgegeben und nicht von der Securities and Futures Commission geprüft. Kein Teil dieses Dokuments darf ohne vorherige Genehmigung von JAM/JAMI/JAM HK reproduziert werden.
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*In Hongkong bezieht sich der Begriff „professionelle Anleger“ auf die Definition der Securities and Futures Ordinance (Kap. 571 der Gesetze von Hongkong) und in Singapur auf „institutionelle Anleger“ gemäß der Definition in Abschnitt 304 des Securities and Futures Act, Kapitel 289 von Singapur.