Brexit

Brexit

Jupiter hat einige Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen des Brexit für unsere Anleger weltweit abzufedern, egal wie der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäische Union (EU) nach Ablauf der Übergangsphase letztendlich aussehen wird. Das übergeordnete Ziel von Jupiter besteht seit jeher darin sicherzustellen, dass all unsere Anleger ununterbrochen Zugang zu den Investment-Management-Strategien des Unternehmens haben. Wir haben Pläne zur Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit dem Brexit umgesetzt.

Informationen für Anleger in unseren britischen Investmentgesellschaften und Anlagefonds

Anleger in unseren britischen Fonds brauchen infolge des Brexit nichts zu unternehmen.

Bei unserer britischen Fondspalette mussten wir aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EUR minimale Veränderungen vornehmen, da unser Angebot an britischen Investmentgesellschaften und Anlagefonds in erster Line an britische Anleger vertrieben wird. Wir gehen ferner nicht davon aus, dass nach Ende der Übergangsfrist wesentliche Änderungen erforderlich sein werden. Gleichwohl verfolgen wir weiterhin die Entwicklungen bei den Verhandlungen und werden unsere Pläne entsprechend anpassen.

Wir gehen davon aus, dass nach Ablauf der Übergangsfrist britische OGAW-Fonds nicht mehr als OGAW eingestuft werden. Das dürfte allerdings für die meisten Anleger in unseren britischen Fonds keine Auswirkungen haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Fonds unserer britischen Fondsreihe nach Ende der Übergangsfrist weiter wie bisher mit denselben Anlagezielen und von denselben Investmentteams verwaltet werden. Die mit der Verwaltung dieser Fonds betrauten Unternehmen der Jupiter Group werden sich ebenfalls nicht ändern.

Wenn Sie als Kunde aus einem Mitgliedstaat der EU-27 derzeit in einen Jupiter Unit Trust-Fonds investiert sind, müssen Sie sich darüber informieren, ob Sie gemäß den Gesetzen und Vorschriften Ihres Wohnsitzlandes diese Anlage jetzt und in Zukunft weiterhin halten dürfen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über diesen Aspekt und eine mögliche Umschichtung auf einen gleichwertigen SICAV-Fonds zu informieren. Anleger in unseren britischen Fonds weisen wir darauf hin, dass sie nach dem Ende der Übergangsfrist für ihre Anlage weiter dieselbe regelmäßigen Berichterstattung erhalten wie aktuell. Diese Berichterstattung stellt keine Marketingaktivität dar, und Sie sollten etwaige Entscheidungen über weitere Anlagen in den betreffenden Fonds unabhängig treffen und ohne Vertrauen auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Berichterstattung treffen.

Informationen für Anleger in unsere luxemburgische SICAV-Fondsreihe

Anleger in unseren luxemburgischen Fonds brauchen infolge des Brexit nichts zu unternehmen.

Wir werden in unserer luxemburgischen Fondspalette weiterhin OGAW-konforme Fonds in der EU und weltweit anbieten.

Um die Funktionsfähigkeit der kritischen Geschäftsprozesse für Anleger in unseren luxemburgischen Fonds sicherzustellen, haben wir in Luxemburg die Verwaltungsgesellschaft Jupiter Asset Management International S.A. („JAMI”) gegründet, die von der luxemburgischen Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier beaufsichtigt wird. Wir haben in Luxemburg mehrere Mitarbeiter eingestellt, die dieses Büro leiten und unser aktuelles Geschäft und das geplante Wachstum in Europa und weltweit unterstützen. JAMI wurde am 1. März 2019 zur Verwaltungsgesellschaft der Luxemburger Fonds von Jupiter bestellt.

Wir gehen nicht davon aus, dass bei unserer luxemburgischen Fondspalette erhebliche Änderungen notwendig sein werden, verfolgen aber weiterhin die Entwicklungen der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU während der Übergangsphase und die endgültige Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nach deren Ablauf. Die britische Aufsichtsbehörde Financial Conduct Authority und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde haben erklärt, dass der erforderliche Regulierungsrahmen implementiert wird, damit Jupiter Asset Management Limited als Portfoliomanager der luxemburgischen Fondsreihe von Jupiter tätig bleiben darf.

Nach dem Brexit werden alle Fonds unserer luxemburgischen Fondsreihe nach dem Ende der Übergangsfrist weiter wie bisher mit denselben Anlagezielen und von denselben Investmentteams verwaltet werden, sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen.

Informationen für Anleger in Merian-Fonds

Für Fonds, die aufgrund der Übernahme von Merian Global Investors in die Produktpalette von Jupiter aufgenommen wurden, bleiben die früheren Mitteilungen an Anleger dieser Fonds im Zusammenhang mit dem Brexit gültig. Wie bei allen Jupiter-Fonds gehen wir nicht davon aus, dass bei diesen Fonds nach Ablauf der Überfrist erhebliche Änderungen notwendig sein werden. Wie oben erwähnt, verfolgen wir allerdings weiterhin die Entwicklungen der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in dieser Zeit, um sicherzustellen, dass die gesamte Fondspalette von Jupiter vollständig für die endgültige Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vorbereitet ist, sobald eine entsprechende Vereinbarung erzielt und umgesetzt wurde.

Anleger aus den 27 EU-Mitgliedsländern, die in britische Merian-Fonds investiert sind, weisen wir darauf hin, dass sie nach dem Ende der Übergangsfrist für ihre Anlage weiter dieselbe regelmäßige Berichterstattung erhalten wie aktuell. Diese Berichterstattung stellt keine Marketingaktivität dar, und Sie sollten etwaige Entscheidungen über weitere Anlagen in den betreffenden Fonds unabhängig und ohne Vertrauen auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Berichterstattung treffen.

Kunden mit Einzelmandaten

Für Anleger mit direkten Anlageverwaltungs- (oder gleichwertigen) Vereinbarungen mit Jupiter oder Merian Global Investors, rechnen wir nicht mit signifikanten Änderungen dieser Mandate. Sofern nichts anderes mit Ihnen besprochen wurde, wird Ihr Portfolio nach dem Ende der Übergangsphase wie bisher mit denselben Anlagezielen und von denselben Investmentteams verwaltet werden. Bitte beachten Sie, dass jeder Verweis in den vertraglichen Vereinbarungen für solche Mandate auf Bestimmungen in Gesetzen, von Aufsichtsbehörden, in Anforderungen oder Verhaltenskodizes, die sich darauf beziehen, dass Jupiter Asset Management Limited oder Merian Global Investors (UK) Limited (falls zutreffend) nach den europäischen Gesetzen zugelassen sind, beaufsichtigt werden, einer Regulierung oder Sonstigem unterliegen, nach Ablauf der Übergangsphase so ausgelegt wird, dass sie den entsprechenden Gesetzen, Aufsichtsbehörden oder Anforderungen oder Verhaltenskodizes unterliegen, die gemäß der britischen Gesetzgebung gelten.